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Informationen zu Fahrscheinen

Wir informieren Sie über die Preise der verschiedenen Tickets, geben Ihnen Hinweise über die Tarifstufe und verweisen auf die Schlichtungsstelle.

NEWS

Das Deutschland Ticket kommt

Aktuelle Informationen zum Deutschland Ticket gibt es auf der Seite des VGN. Hier gelangen Sie zu den Informationen.

 

365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Auszubildende

Für nur einen Euro pro Tag können Schüler und Auszubildende mit dem neuen 365-Euro-Ticket VGN mobil sein und für ein Jahr den ÖPNV im gesamten Verkehrsverbund nutzen.
Das Angebot ist für Auszubildende und Schüler gedacht, die ihr Ticket selbst erwerben.
Das 365-Euro-Ticket VGN ist ein Jahresticket und gilt ab dem Kaufdatum 365 Tage lang. Der Fahrschein kann immer zum Ersten eines jeden Kalendermonats erworben werden.
Es gilt verbundweit (2. Klasse) und kann für Fahrten zur Schule, Ausbildungsstelle, Berufsschule, aber auch in der Freizeit und in den Ferien genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Schule bzw. Ausbildungsstelle oder der Wohnort im VGN-Tarifgebiet liegt. Das neue Ticket ist beim Kiosk am Busbahnhof „An der Schütt“ erhältlich sowie im VGN- Onlineshop. Da bei Verlust oder Beschädigung des Tickets aber kein Ersatz geleistet wird, empfiehlt der VGN den Kauf als Handy-Ticket über die App „VGN Fahrplan & Tickets“. Dann kann das Ticket immer wieder neu geladen werden.
Für den Kauf des 365-Euro-Tickets VGN wird der "Verbundpass Ausbildung" benötigt. Dieser kann mit, ausgefülltem Bestellformular, kostenlos beim Kiosk am Busbahnhof „An der Schütt“ beantragt werden. Weitere Infos und den Bestellschein für den Verbundpass finden Sie auf der Homepage des VGN.

 

Fahrscheine

Tariffortbildung im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) zum 01. Januar 2026

Zum 01.01.2026 werden im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) die Preise der Fahrausweise gemäß dem VGN-Mobilitätsindex (MobiDex VGN) angepasst.
Entsprechend dem MobiDex VGN, welcher für die Ermittlung der Preisänderungen bei den Fahrausweisen die Kostenveränderungen bei den Verkehrsunternehmen sowie die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zu je 50 % berücksichtigt, beträgt der durchschnittliche Anhebungssatz im VGN 2,96%.

Bei den Herzobussen (Tarifstufe F) bleiben die Preise der Einzelfahrkarte für Kinder sowie der 4er-Tickets für Erwachsene und Kinder unverändert. Die Preise der Einzelfahrkarten für Erwachsene, der Zeitkarten und der Abonnements werden angehoben.

 

VGN-Gemeinschaftstarif – Tariffortbildung in der Tarifstufe F zum 01. Januar 2026

Tarifstufe F in Herzogenaurach Angaben in Euro VGN-Ticketshop
 

Preis ab 01.01.2026

 
Einzelfahrkarte Erwachsene 1,70  
Einzelfahrkarte Erwachsene online 1,51 Einzelfahrkarte Erwachsener online kaufen+
Einzelfahrkarte Kind 0,80  
Einzelfahrkarte Kind online 0,74 Einzelfahrkarte Kind online kaufen+
4er-Ticket Erwachsene 6,30 4er Ticket online kaufen
4er-Ticket Kind 3,10 4er-Ticket online kaufen
7-Tage MobiCard 13,30 7-Tage MobiCard online kaufen
31-Tage MobiCard 44,90 31-Tage MobiCard online kaufen
9-Uhr MobiCard 36,20 9-Uhr MobiCard kaufen
Solo 31 39,00 Solo 31 online kaufen
365-Euro-Ticket Schüler/Azubi 365,00 365-Euro-Ticket-Schüler/Azubi
Wertmarke Schüler/Azubi Monat 29,50 Wertmarke Schüler/Azubi Monat
Wertmarke Schüler/Azubi Woche 9,90 Wertmarke Schüler/Azubi Woche

JahresAbo

Jahresbetrag

monatlich

 

356,40

29,70

VGN-Abo-Shop

9-Uhr-JahresAbo

Jahresbetrag

monatlich

 

219,60

18,30

VGN-Abo-Shop

JahresAbo Plus

Jahresbetrag

monatlich

 

390,00

32,50

VGN-Abo-Shop
Abo 3 entfällt  
Abo 6 entfällt  
TagesTicket Solo 3,70 TagesTicket Solo+
Tages Ticket Plus 6,20 TagesTicket Plus online kaufen+

Weitere Informationen zu den Tarifen im VGN erhalten Sie im Internet unter der Adresse https://www.vgn.de/tickets/

Übergangsregelungen
Wie immer bei Tarifänderungen im Bereich des VGN gibt es Übergangsfristen für Fahrausweise, die von der Preisänderung betroffen sind und vor dem 01. Januar 2026 noch zum alten Preis gekauft wurden:
10er-Streifenkarten, 4er-Tickets und TagesTickets, die zum 01.01.2026 von einer Preisänderung betroffen und zum alten Preis gekauft worden sind, gelten bis zum 31.03.2026 unverändert weiter. Danach sind sie ungültig.
Solo 31, MobiCards und Wochenwertmarken für den Ausbildungsverkehr, deren erster Geltungstag vor dem 01.01.2026 liegt, gelten zu den alten Fahrpreisen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit.
  
Die Einzelfahrscheine und 4er-Ticket für Kinder gelten vom vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (15. Geburtstag). Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (= 6. Geburtstag) werden unentgeltlich befördert.

Die Wochen- und Monatswertmarken für den Ausbildungsverkehr sind nur in Verbindung mit einem Verbundpass mit Lichtbild gültig. Dies gilt auch für die Solo 31-Wertmarke (Hinweis: Ausnahme bei Kauf über App nur Lichtbildausweis oder eTicket notwendig).
Beim 365-Euro-Ticket ist ein separater Verbundpass bei Tickets nötig, welche in einem Betrag bezahlt wurden. Bei Tickets mit monatlicher Zahlung ist kein separater Verbundpass notwendig, da die Merkmale des Verbundpasses im Ticket integriert sind.     

Hinweis:
Zum Fahrplanwechsel 2025/2026 am 14.12.2025 wird der Druck der Linienhefte vom VGN eingestellt. Die jederzeit aktuellen Fahrpläne können online unter  https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/linien/ abgerufen werden. Auskünfte zu Verbindungen im VGN sind unter www.vgn.de/verbindungen/ erhältlich.
Bei den Herzobussen gibt es zum VGN-Fahrplanwechsel am 14.12.2025 keine Fahrplanänderung.

Preis- und Tarifinformationen

Weitere Preis- und Tarifinformationen finden Sie auf den Seiten des VGN

Fahrscheine erhalten Sie in den Automaten der Herzobussen, beim Kiosk am Busbahnhof "An der Schütt" (Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.00-18.00 Uhr) und bei den Fahrern der Regionalbusse.

*Bitte beachten Sie, dass die Wertmarken für Schüler und die Solo 31-Wertmarke nur in Verbindung mit einem Verbundpass mit Lichtbild, den Sie bei der VGN-Verkaufsstelle Kiosk am Busbahnhof kostenlos erhalten, gültig sind.

 

Alle Preise verstehen sich inkl. 7% gesetzlicher MwSt.

 

Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VGN-Gemeinschaftstarifes.

Unter www.vgn.de/fahrgastrechte können Sie die neue EU-Verordnung über Fahrgastrechte in Kraftomnibussen einsehen.

Schlichtungsstelle

Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Wir prüfen daher jedes Anliegen und jede Beschwerde und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dennoch kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen.

Aus diesem Grund sind wir auch freiwillig der söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., beigetreten. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit der Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

 
Kontakt:

söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.

Fasanenstraße 81

10623 Berlin

www.soep-online.de

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